Netznutzung

Verträge und Bedingungen

Auf Grundlage der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland können Endverbraucher ihren Energielieferanten frei wählen. Die Stadtwerke Altensteig als Verteilnetzbetreiber stellt ihr Strom- und Gasnetz, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den jeweiligen Verordnungen, allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Nutzung zur Verfügung. 
Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de.
Die nachfolgend veröffentlichten Verträge und Anlagen bilden die vertragliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze der Stadtwerke Altensteig. Diese Dokumente dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Altensteig verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten. 
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gerne ein Vertragsangebot.


Stromnetze dienen der Versorgung mit elektrischer Energie. Dies geschieht auf unterschiedlichen Spannungsebenen.
Das Stromnetz der Stadtwerke Altensteig besteht aus Erdkabeln, Freileitungen und den dazugehörigen Schaltanlagen und Trafostationen. Höchste Priorität hat dabei immer die Versorgungssicherheit. Dafür setzen wir moderne Techniken ein. So sorgen wir dafür, dass der Strom bei Ihnen sicher ankommt.

Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag der BNetzA ab 01.04.2022

Der nachfolgende Vertrag wurde durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben, Az. BK6-20-160, Beschluss vom 21.12.2020.

Der hier veröffentlichte Vertrag ermöglicht Netznutzern einen Abschluss des Vertrages im Wege der Textform. Der Vertragsschluss kann dadurch bewirkt werden, dass der Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der Netznutzer unter Bezugnahme auf den festgelegten Standardvertrag übereinstimmende Willenserklärungen in Textform austauschen. Der Antragende hat dabei den hier festgelegten Standardvertrag als Anlage zu übersenden oder ausdrücklich auf den behördlich festgelegten und hier veröffentlichten Vertrag Bezug zu nehmen. Außerdem müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.

Vertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG zwischen Netzbetreiber und Transportkunde.

Gasbeschaffenheit und Abrechnungsbrennwerte

Gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 7 GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig u.a. die Gasbeschaffenheit im Verteilnetz bezüglich des Brennwertes “Hs,n” sowie am zehnten Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten einem gängigen Datenformat und in deutscher Sprache zu veröffentlichen.

Brennwert:

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Altensteig ist der Grundversorger:
Stadtwerke Altensteig, Jahnstraße 13, 72213 Altensteig

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass die Stadtwerke Altensteig auch für die Jahre 2025 bis 2027 der Grundversorger sind.

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.


Im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Altensteig ist der Grundversorger:
Stadtwerke Altensteig, Jahnstraße 13, 72213 Altensteig

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass die Stadtwerke Altensteig auch für die Jahre 2025 bis 2027 der Grundversorger sind.

Marktkommunikation

Die Stadtwerke Altensteig erwartet und versendet EDIFACT-Nachrichten (Standard für ein Format elektronischer Daten) für die Wechselprozesse Strom, Gas und Messwesen, in den jeweils gültigen Formatversionen gemäß den aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur. Relevante Informationen sind nachfolgend veröffentlicht.

Marktrolle: Verteilernetzbetreiber
BDEW-Code: 9900019000002
Regelzone: 10YDE-ENBW-----N

Marktrolle: Messstellenbetreiber
BDEW-Code: 9904599000003
Regelzone: 10YDE-ENBW-----N

Marktrolle: Verteilernetzbetreiber
DVGW-Code: 9870113800006
Marktgebiet: Trading Hub Europe
Netzkonto-Code: THE0NKH701138000

Marktrolle: Messstellenbetreiber
DVGW-Code: 9800288500009
Marktgebiet: Trading Hub Europe
Netzkonto-Code: THE0NKH701138000

Standardlastprofil

Als Lastprofil oder Lastgang bezeichnet man in der Energieversorgung den zeitlichen Verlauf der abgenommenen Leistung eines Erdgas- bzw. Stromkunden über eine Jahresperiode.

Kunden mit einem Jahresbezug über 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) oder 500 kW maximale stündliche Ausspeiseleistung (sog. Lastgangkunden) erhalten eine Messeinrichtung, die den realen Lastgang aufzeichnet. Kunden mit einer jährlichen Entnahme bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) und einer Ausspeiseleistung von 500 kW (sog. Lastprofilkunden) werden von den Stadtwerken Altensteig einem standardisierten Lastprofil zugeordnet.

Verfahrensspezifische Parameter Gas Netzbetreiber Stadtwerke Altensteig

Kunden mit einem Jahresbezug über 100.000 Kilowattstunden (sog. Lastgangkunden) erhalten eine Messeinrichtung, die den realen Lastgang aufzeichnet. Kunden mit einem Jahresbezug bis zu 100.000 Kilowattstunden (sog. Lastprofilkunden) werden von den Stadtwerken Altensteig einem standardisierten Lastprofil zugeordnet.