THG-Quote

Als privater oder gewerblicher Eigentümer eines E-Fahrzeuges können Sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeuges erhalten.

Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausminderungsquote (kurz: THG-Quote).
Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln oder verkaufen, sind dazu verplfichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken.
Weil es praktisch nicht möglich ist, dass SIe direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote an einen Dienstleister übertragen.

Und so einfach geht's!

Schritt 1Schritt 2Schritt 3
  • Fahrzeugschein einscannen (registrierende Person muss auch der im Fahrzeugschein eingetragener Fahrzeughalter sein).
  • Abtretungserklärung ausfüllen.
  • E-Mail mit Ihrer Kundennummer und den Dokumenten an stadtwerke(at)altensteig.de senden.
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen.
  • Sie profitieren von Ihrer THG-Quote auf der Jahresendabrechung!

Die Treibhausminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (=Quote) zu senken.
Sie können dies tun, in dem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z.B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun.
Dritte sind z.B. Besitzer von E-Fahrzeugen.

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeuges berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteteten Unternehmen zu verkaufen.
Hierfür benötigen Sei einen Dienstleister, der die Vermarktung der THG-Quote übernimmt.
Wir bieten Ihnen für die THG-Quote eine Gutschrift auf Ihrer Jahresendabrechnung an.

Für das Jahr 2025 erhalten Sie für Ihr E-Auto eine THG-Prämie in Höhe von 55,00€.
Für das Jahr 2026 können wir aktuell noch keine Aussage treffen.

Ja, Sie können genauso wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen.
Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeug eingetragene Fahrzeughalter ein und diesselbe Person bzw. Unternehmen ist.

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können.
Daher bündeln wir in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten von weiteren Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSGVO verarbeitet und gespeichert.
Sie werden ausschließelich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für drei Jahre).
Weitere Informationen hierzu können Sie unserer Datenschutzinformationen (DSI) entnehmen.