Preisrechner Strom

Unser Angebot für Kunden mit einem intelligenten Messsystem:
Strom+Flex - unser Stromtarif voller Dynamik

Der Stromtarif im Überblick:

  • Ihr Energiepreis orientiert sich an dem aktuellen Preis der Europäischen Energiebörse EEX.
  • Sie haben die Möglichkeit Ihre eigenen Stromkosten durch eine individuelle Steuerung Ihres Verbrauches zu optimieren.
  • Ihr Energiepreis ändert sich damit jeden Monat: sinken die Preise an der Börse, sinkt auch Ihr monatlicher Strompreis; 
    steigen die Preise an der Börse, steigt auch Ihr Strompreis.
  • Sie erhalten eine monatliche Rechnung von uns (keine Abschläge).
  • Sie können jederzeit zu Monatsende kündigen und einen anderen Vertrag in Anspruch nehmen.
  • Voraussetzung für den dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem (sog. Smart Meter).

Preisblatt Dynamischer Stromtarif in Altensteig

Voraussetzung für den dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem. 
Dies zeichnet Ihren Stromverbrauch in Intervallen (typischerweise alle 15min) auf.
Dadurch ist es möglich den Verbrauch mit den sich stündlich ändernden Strompreise an der Börse abzugleichen.

  • Verbraucher können so Ihren Strompreis selbst gestalten und den Stromverbrauch in Zeiträume mit niedrigen Preisen verlagern. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit für Kosteneinsparungen.
  • Die Verträge sind außerdem immer zum Monatsende kündbar.
  • Monatliche Abrechnungen basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch vermeiden hohe Nachzahlungen am Jahresende und ermöglichen unterjährig eine bessere Kontrolle der Stromkosten.

  • Die Preise an der Börse können sich jederzeit (trotz Vorhersage) ändern. Eine genaue Planung der Stromkosten ist daher schwierig. In Zeiten von hoher Nachfrage kann es zu unerwartet hohen Strompreisen kommen, was schlussendlich auch zu hohen Stromrechnungen führen kann.
  • Die Installation und Wartung eines intelligenten Messsystems kann zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Die Überwachung von Preisen und die Ausrichtung des Stromverbrauches danach erfordern viel Zeit und technisches Wissen. Dies kann eine zusätzliche Herausforderung für die Haushalte sein.
  • Haushalte, die ihren Strom hauptsächlich in Zeiten von hoher Nachfrage benötigen, können benachteiligt sein, da sie ihren Stromverbrauch nicht flexibel auf Zeiten mit niedrigeren Preisen ändern können.

Die aktuellen Börsenpreise finden sie hier.

  • Die Energiekosten sind einfacher und langfristig zu planen.
  • Der Energiepreis ist über einen festen Zeitraum hinweg definiert und unterliegt keinen Marktschwankungen. Damit ist er auch gegen kurzfristige Preiserhöhungen an den Energiemärkten abgesichert.
  • Es ist keine aktive Beobachtung der Energiemärkte notwendig.

  • Bei kurzfristigen Preissenkungen an den Energiemärken ergibt sich kein Sparpotenzial, da der Festpreis gilt.
  • Festpreisverträge binden über die definierte Vertragslaufzeit an den Versorger.
  • Es sind nicht zwangsläufig alle Preisbestandteile abgesichert. Steuern, Abgaben und Umlagen können sich auch während der Vertragslaufzeit verändern und ggf. zu Preisveränderungen führen (je nach Ausgestaltung des Vertrages).

Sie sind nicht fündig geworden?

Dann melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice und lassen sich individuell beraten.
Sie sind Gewerbekunde? Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationspflicht des Stromlieferanten

Auf Basis der aktuellen Informations- & Veröffentlichungspflichten des neuen Messstellenvertrages Lieferant (MSV-LF) ab 01.07.2026 informieren wir Sie hier über die für Sie relevanten Informationen.

Welcher grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihre Messstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet:

NetzgebietgMSB
Stadtwerke AltensteigStadtwerke Altensteig
Netze BW Netze BW GmbH
Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KGStadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG
Stuttgart Netze GmbHStuttgart Netze GmbH
ENRW ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG
Energieversorgung RottenburgStadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH
Stromversorgung SulzStromversorgung Sulz GmbH
Stadtwerke SchrambergStadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG
Stadtwerke TübingenStadtwerke Tübingen GmbH
Stadtwerke TuttlingenStadtwerke Tuttlingen GmbH
naturenergie netze GmbHnaturenergie netze GmbH

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügt Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.