Als Ihr örtlicher Grundversorger sind wir für Ihre gesetzlich gesicherte Stromversorgung verantwortlich.
Grundversorgung
Wenn Sie von uns Strom in der Grundversorgung beziehen, ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig.
Unseren Grundversorgungstarif "SWA Komfort" erhalten Sie automatisch, wenn Sie nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung noch keine Zeit hatten, sich um einen Stromvertrag zu kümmern. Auch nach einer Neuanmeldung eines Zählers oder nach drei Monaten in der Ersatzversorgung erhalten Sie diesen Tarif.
Sie profitieren damit von einer reibungs- und übergangslosen Stromversorgung und von unserem Service – komplett ohne Vertragslaufzeit.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine Übergangslösung für Ihre Stromversorgung. Sie erhalten für maximal drei Monate Strom zu diesen Konditionen, wenn beispielsweise Ihr bisheriger Lieferant aus irgendwelchen Gründen keine Lieferung mehr durchführt oder Sie Ihren Vertrag gekündigt, aber noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. In dieser Zeit versorgen wir Sie zuverlässig mit Strom. Die unterbrechungslose Energieversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und sichert Ihnen eine verlässliche Ersatzversorgung: bei uns erhalten Sie stets zuverlässig Energie und profitieren zusätzlich von unserem ausgezeichnetem Service. Die Ersatzversorgung wird vom örtlichen Grundversorger durchgeführt.
Für die Ersatzversorgung gelten dieselben Preise wie für die Grundversorgung.
für Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von
über 1 bis 7 kWp
Euro/Jahr
60,00
über 7 bis 15 kWp
Euro/Jahr
100,00
über 15 bis 30 kWp
Euro/Jahr
130,00
über 30 bis 100 kWp
Euro/Jahr
200,00
Unterbrechbare Verbraucheinrichtungen nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (Wärmestrom)
Euro/Jahr
100,00
Preisstand 1. Januar 2021
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.
Der flächendeckende Einbau solcher intelligenter Messsysteme beginnt 2020. Weiter Informationen zum Messstellenbetrieb erhalten Sie auf unserer Internetseite www.stadtwerke-altensteig.de/MSB oder bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.