Steuerliche Maßnahmen im Konjunkturpaket
02.07.2020
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
sollen die im Corona-Konjunkturpaket enthaltenen steuerlichen Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Vordergrund steht die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze
auf 16 % bzw. 5 %.
Ihre monatlichen Abschlagszahlungen (Strom, Gas, Wasser und/oder Wärme)
an die SWA beinhalten 19% bzw. 7% Umsatzsteuer.
Nach derzeitigem Stand der Dinge, wird sich Ihr monatlicher
Abschlag nicht verändern.
Der Ausgleich der abgesenkten Steuersätze findet mit der Jahresendabrechnung 2020 statt. Das gesamte Abrechnungsjahr 2020 wird dann mit 16% bzw. 5% abgerechnet.
Es ist nicht erforderlich, den aktuellen Zählerstand abzulesen.
Für Fragen zum Thema reduzierter Steuersatz bei Dauerschuldverhältnissen steht Ihnen unser Kundenservice zu den bekannten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.