Wenn sie von uns Strom in der Grundversorgung beziehen, ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig.
Unseren Grundversorgungstarif erhalten Sie automatisch, wenn Sie nach dem Einzug in Ihre neuen Geschäftsräume noch keine Zeit hatten, sich um einen Stromvertrag zu kümmern. Auch nach einer Neuanmeldung eines Zählers oder nach drei Monaten in der Ersatzversorgung erhalten Sie diesen Tarif.
Sie profitieren damit von einer reibungs- und übergangslosen Stromversorgung und von unserem Service – komplett ohne Vertragslaufzeit.
Die Ersatzversorgung ist eine Übergangslösung für Ihre Stromversorgung. Sie erhalten für maximal drei Monate Strom zu diesen Konditionen, wenn beispielsweise Ihr bisheriger Lieferant aus irgendwelchen Gründen keine Lieferung mehr durchführt oder Sie Ihren Vertrag gekündigt, aber noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. In dieser Zeit versorgen wir Sie zuverlässig mit Strom. Die unterbrechungslose Energieversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und sichert Ihnen eine verlässliche Ersatzversorgung: bei uns erhalten Sie stets zuverlässig Energie und profitieren zusätzlich von unserem ausgezeichnetem Service. Die Ersatzversorgung wird vom örtlichen Grundversorger durchgeführt.