Untersuchungsergebnisse
Ort
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Altensteig
Spielberg
Egenhausen
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Altensteigdorf
Monhardt
Überberg
Walddorf |
Hornberg |
Berneck |
Bruderhaus
Wart |
Garrweiler
DAS INTERKOM |
Härtebereich |
weich |
weich |
weich |
weich |
weich |
weich |
Gesamthärte |
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in mmol/Liter |
0,79 |
0,70 |
0,70 |
1,05 |
0,60 |
0,50 |
in Grad dH |
4,62 |
3,7 |
4,2 |
5,88 |
3,4 |
2,9 |
Nitrat in mg/Liter |
4,9 |
3,8 |
4,7 |
2,4 |
3,6 |
2,9 |
Zusatzstoffe
gemäß § 11 und § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) |
- Ozon
- Natriumhypochlorit
- Halbgebrannter Dolomit
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- Ozon
- Chlordioxid
- Natriumhypochlorit
- Halbgebrannter Dolomit
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- Natriumhypochlorit
- Halbgebrannter Dolomit
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- UV-Anlage
- Natriumhypochlorit
- Halbgebrannter Dolomit
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- Ozon
- Chlordioxid
- Natriumhypochlorit
- Halbgebrannter Dolomit
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- Ozon
- Chlordioxid
- Halbgebrannter Dolomit
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Untersuchung im Jahr |
2024 |
2024 |
2024 |
2024 |
2024 |
2024 |
Eignung metallischer Werkstoffe
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 46 der TrinkwV (2023-06)(Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 (2013-01) folgendes:
Altensteig, Spielberg, Egenhausen:
unlegierter, niedriglegierter Stahl: ungeeignet
feuerverzinkter Stahl: geeignet
nichtrostender Stahl: geeignet
Kupfer: geeignet
verzinntes Kupfer: geeignet
Berneck:
unlegierter, niedriglegierter Stahl: geeignet
feuerverzinkter Stahl: geeignet
nichtrostender Stahl: geeignet
Kupfer: geeignet
verzinntes Kupfer: geeignet
Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 (2013-01) gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.
Wenn in bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger Wasserbeschaffenheit und Betriebsbedingungen oder unsachgemäßer Werkstoffauswahl die gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit nicht einzuhalten sind, kann durch Schutzmaßnahmen einer Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit entgegengewirkt werden. Der Nachweis der Wirksamkeit erfolgt nach DIN 50934-1 (2000-04) und DIN 50934-2 (2000-04).