Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
Seit 01.01.2011 ist die Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (AZ: 2 S 2938/08) in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt (gesplittete Abwassergebühr). Die Schmutzwassergebühr wird auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich auf Grundlage der Dachflächen und versiegelten Flächen eines Grundstücks, die in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern.
Im Jahr 2011 wurden erstmalig alle bebauten, überbauten und befestigten Flächen sämtlicher Grundstücke erfasst und die Auskunft der Eigentümer zu den abflussrelevanten Flächen eingeholt.
Bei
Neubauten oder einer
baulichen Veränderung (Anbau, Umbau, Anschluss einer Zisterne, Bau einer Versickerungsanlage) auf einem Grundstück ist es erforderlich, die aktuellen abflussrelevanten Flächen des Grundstücks zu ermitteln.
Dazu stellen wir ein Erhebungsformular bereit, in dem Sie alle Dachflächen und versiegelten Flächen Ihres Grundstücks eintragen können. Geben Sie die Versiegelungs- und Entwässerungsart der Flächen und den Anschlusszeitpunkt an und fertigen Sie eine Skizze an (Versiegelungslageplan). Aus diesen Angaben wird die gebührenrelevante Fläche ermittelt.
Nähere Erläuterungen entnehmen Sie der Ausfüllhilfe des Erhebungsformulars, in der die einzelnen Bearbeitungsschritte aufgeführt sind.
Fragen beantwortet Ihnen
Frau Gabriele Bünger
Stadtkasse
Rathausplatz 1
72213 Altensteig
Telefon 07453 9461-179
Erhebungsformular für die Ermittlung der abflussrelevanten Flächen
Abwassersatzung - AbwS der Stadt Altensteig